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   OLG Hamburg, 13.12.1949 - Ss 464/49   

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https://dejure.org/1949,25
OLG Hamburg, 13.12.1949 - Ss 464/49 (https://dejure.org/1949,25)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.1949 - Ss 464/49 (https://dejure.org/1949,25)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 1949 - Ss 464/49 (https://dejure.org/1949,25)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vornahme einer unzüchtigen Handlung; Einverständnis; Beleidigung; Sexuelle Handlungen; Biß; Gewaltanwendung

Papierfundstellen

  • JR 1950, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 02.07.1908 - I 489/08

    Ist die Verurteilung wegen fahrlässiger Verletzung der Eidespflicht dann

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.1949 - Ss 464/49
    Wenn, wie das Landgericht meint, der Sachverhalt sowohl die Möglichkeit einer vorsätzlichen wie auch einer fahrlässigen Handlung offenläßt, so ist übersehen, daß nach Rechtsprechung und Lehre eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit durch den Verdacht des Vorsatzes nicht ausgeschlossen wird (vgl. RGSt 7, 186; 41, 389; 59, 83; 75, 164; Schönke, Anm. V, 1 zu § 59 StGB ; Olshausen, Anm. 17a zu § 59 StGB ; Frank, Anm. VIII, 2 zu § 59 StGB und L. K., Vorbem. IV B 2 a S. 387 vor § 59 StGB ).
  • RG, 10.04.1905 - 5857/04

    Strafbarkeit von Körperverletzungen, welche zum Zwecke des Heilverfahrens von

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.1949 - Ss 464/49
    Bei seinen Erwägungen, ob die Einlassung des Angeklagten, er habe auch hinsichtlich des Bisses an eine Einwilligung der Zeugin geglaubt, ihm nicht widerlegt werden könne, hätte das Landgericht daher, wenn es schon einen solchen Glauben des Angeklagten als möglich ansah, prüfen müssen, ob dieser Glaube nicht zumindest auf Fahrlässigkeit beruhte (RGSt 38, 34).
  • RG, 10.02.1925 - I 31/25

    Hindert die Tatsache, daß erhebliche Verdachtsgründe für eine vorsätzliche Tötung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.1949 - Ss 464/49
    Wenn, wie das Landgericht meint, der Sachverhalt sowohl die Möglichkeit einer vorsätzlichen wie auch einer fahrlässigen Handlung offenläßt, so ist übersehen, daß nach Rechtsprechung und Lehre eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit durch den Verdacht des Vorsatzes nicht ausgeschlossen wird (vgl. RGSt 7, 186; 41, 389; 59, 83; 75, 164; Schönke, Anm. V, 1 zu § 59 StGB ; Olshausen, Anm. 17a zu § 59 StGB ; Frank, Anm. VIII, 2 zu § 59 StGB und L. K., Vorbem. IV B 2 a S. 387 vor § 59 StGB ).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Täter die sexuelle Handlung so überraschend vornimmt, daß der Angegriffene einen Abwehrwillen nicht bilden konnte (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; im Ergebnis ebenso RGSt 77, 81; OLG Hamburg, JR 1950, 408 und die einhellige Meinung im Schrifttun: Horn in SK § 178 Rdn. 9; Lackner, StGB 14. Aufl., § 178 Anm. 2a; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl., § 178 Rdn. 3; Tröndle in Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 178 Rdn. 7; Schmitt JuS 1970, 185).
  • OLG Hamm, 16.07.1974 - 5 Ss 331/74

    Fliege am Auge - § 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), strafrechtlicher Handlungsbegriff

    Von einem bloßen Reflex kann im Allgemeinen nur bei solchen Körperbewegungen die Rede sein, bei denen die Erregung der motorischen Nerven nicht unter seelischem Einfluß steht, sondern unmittelbar durch einen körperlich physiologischen Reiz ausgelöst wird, bei denen also ein Reiz sich ohne Mitwirkung des Bewußtseins von einem Empfindungszentrum auf ein Bewegungszentrum und damit in Bewegung überträgt und dadurch das handlungssteuernde Willenselement einer Reaktion fehlt (vgl. OLG Hamburg JR 1950, 408/9; Jescheck, AT, 2. Aufl. 1973, S. 169 f., Maurach, AT, 4. Aufl. 1971, S. 188, Schönke-Schröder, StGB, 17. Aufl. 1974, Vorbem. 29 vor § 1, Spiegel DAR 1968, 283/4).
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